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   FG Baden-Württemberg, 04.02.1988 - X K 196/85   

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FG Baden-Württemberg, 04.02.1988 - X K 196/85 (https://dejure.org/1988,27317)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.02.1988 - X K 196/85 (https://dejure.org/1988,27317)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - X K 196/85 (https://dejure.org/1988,27317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 270
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Düsseldorf, 09.02.2010 - 6 K 1908/07

    Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft; Gemeinnütziger

    aa) Folgt man der in der Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung, wonach die Völkerverständigung zur Entwicklung und Stärkung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern und damit zur Friedenssicherung und internationalen Entspannung beitragen soll (so Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 52 AO Tz. 33; wortgleich Buchna, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 9. Aufl. S. 62 jeweils unter Hinweis auf Art. 9 Abs. 2 und Art. 24 bis 26 GG; ähnlich Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit 2. Aufl., § 5 Rdnr. 60) und der Völkerverständigung somit alle Aktivitäten dienen, die zur zwischenmenschlichen Begegnung der Angehörigen verschiedener Völker beitragen, das Wissen über andere Völker mehren und die Einsicht in die Vorteile friedlichen Zusammenlebens der Völker fördern (so auch Bericht der unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, S. 124) oder die die kulturelle, politische, soziale, religiöse Lage von Völkern darstellen und für das Verständnis der Völker untereinander sowie die Respektierung der bestehenden Unterschiedlichkeiten werben (so FG Berlin, Urteil vom 26.01.1998 8 K 8264/97, EFG 1998, 1193 unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4.02.1988 X K 196/85, EFG 1988, 270), könnte allerdings zweifelhaft erscheinen, ob die durchweg einseitige Parteinahme des Klägers für eine der jeweiligen Konfliktparteien in Krisenregionen geeignet ist, die Einsicht in die Vorteile des friedlichen Zusammenlebens zwischen den Völkern zu fördern.
  • FG Berlin, 26.01.1998 - 8 K 8264/97
    Diese Gesetzesauslegung stellt keine verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung gegenüber Religionsgesellschaften dar, da diesen ebenfalls die Gemeinnützigkeit und der Spendenabzug versagt wird, wenn der Inhalt ihrer Glaubenslehren weder aus der Satzung erkennbar, noch allgemein bekannt ist (vgl. BFH, Urteil vom 9. Juli 1986 I R 14/82 , BFH/NV 1987, 632; Urteil vom 26. Februar 1992 I R 47/89 , BFH/NV 1992, 695; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 1988 X K 196/85, EFG 1988, 270; FG München, Urteil vom 27. Februar 1996, 15 K 4332/93, EFG 1996, 938).

    Dieser Begriff setzt voraus, daß die kulturelle, politische, soziale, religiöse usw. Lage von Völkern dargestellt wird und für das Verständnis der Völker untereinander sowie die Respektierung der bestehenden Unterschiedlichkeiten geworben wird (FG Baden-Württemberg in EFG 1988, 270).

  • FG Münster, 25.05.1994 - 15 K 5247/87

    Scientology-Organisationen mangels Gemeinnützigkeit umsatzsteuerpflichtig

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